Klasse A: Motorrad ohne Leistungsbegrenzung

Mindestalter 24 oder 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2

 

Klasse A2: Motorrad bis 35 kw (48 PS)

Mindestalter 18 Jahre

 

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, ab dem 21. Lebensjahr, die Schlüsselzahl 80 einzutragen.

Damit entfällt die Aufstiegsprüfung.

praktische Prüfung ( 70 min)
die praktische Prüfung beinhaltet die Grundfahrübungen
sowie das Fahren in der Stadt, auf Landstraßen und auf der Autobahn.

Besonderheiten :

Die MT 07 und die 390 Duke sind in der Sitzhöhe reduziert um einen sicheren Stand zu haben.

Die Ausbildung von Motorrad zu Motorrad ist bei uns selbstverständlich.

Ihr werdet von einem Fahrlehrer mit großer Erfahrung ausgebildet.

Motorradfahren ist meine Leidenschaft.

bike to bike
Fahrlehrerweiterbildung mit Superbikeweltmeister Max Neukirchner
Schräglagentraining (Fortbildung)
Offroadtraing
Wintertraining auf der Kartbahn
Rennstrecke
Abenteuer
Länder entdecken
Der Weg ist das Ziel

Serviceberatung nach der Führerscheinprüfung :
(Motorradkauf, Streckenplanung, Sicherheits- und Rennstreckentraining, vergünstigter Bekleidungskauf)

Wir schulen auf Yamaha MT 07, KTM 390 Duke .

Die Yamaha MT 07 hat eine Sitzbankform, die im vorderen Bereich sehr schmal ist. Dadurchhaben auch kleinere Leute festen Stand mit den Füßen ( Das Fahrwerk wurde zusätzlich um 5 cm reduziert ). Außerdem sticht sie durch ihr extrem niedriges Gewicht (nur 183 kg) aus der Menge.

Die KTM 390Duke hat zwei unterschiedliche hohe Sitzbänke, ist um 4,5 cm tiefergelegt und wiegt nur 162 kg leer.

Beim Vorbesitz der FS Klasse A1, wird bei einer Erweiterung auf A2 auf die theoretische Prüfung sowie auf den Sonderfahrten verzichtet. Dies gilt auch bei der Erweiterung von A2 auf A, aber nicht von A1 auf A ! Die Prüfungszeit beträgt dann 60 Minuten.

Prüfungen in der Winterzeit unter 5 Grad werden von dem TüV nicht abgenommen, aber voll berechnet ( 15.November bis 15. März) !

Bilder der Grundfahrübungen

Technische Fragen des Prüfers

Organisatorischer Ablauf

Laut einem Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Nürnberg (aktuelle Rechtssprechung) , muss ein Fahrschüler mit Sicherheitsbekleidung ausgestattet sein. Ungeeignet ist Wetter-und Freizeitbekleidung, die nicht speziell auf die Bedürfnisse des Motorradfahrens zugeschnitten ist. Demzufolge werden Ausbildungsstunden nicht durchgeführt, wenn der Fahrschüler das Tragen von Sicherheitsbekleidung verweigert. Die ausgefallende Fahrstunde wird als Fehlstunde berechnet!